Breitbandausbau

Aktuelle Förderverfahren

- Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-RL 2.0 und der KofGibitR 2.0

Die Gemeinde Sandberg ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, alle nach der Gigabit-RL 2.0 als förderfähig geltenden Adressen mit einem Gigabit-Netz auszubauen. Zur Bündelung der Ressourcen sowie zur größtmöglichen Synergienutzung arbeitet die Gemeinde Sandberg bei diesem Ausbauprojekt mit den Gemeinden Bastheim und Unsleben zusammen. Die Gemeinde Sandberg agiert dabei als sog. Leitkommune und wickelt das Förderverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung für das gesamte Projektgebiet ab. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) und der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0 in Anspruch genommen werden.  Ein entsprechender Förderantrag wurde am 09.10.2023 beim Projektträger des Bundes (PricewaterhouseCoopers GmbH) eingereicht. Der Förderbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) wurde am 25.11.2023 erlassen. Entsprechend dem erlassenen vorläufigen Förderbescheid werden 383 Adressen im Projektgebiet mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von 1 Gigabit/s oder mehr symmetrisch versorgt. Zur Erfüllung der Bescheidauflagen wurden die auszubauenden Adressen nochmals intensiv überprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass einige Adressen abweichend von den Rückmeldungen der Anbieter im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Diese Adressen wurden per Änderungsantrag aus dem Projektgebiet genommen. Aktuell wird das Auswahlverfahren vorbereitet. Dieses soll in Kürze gestartet werden.
Auf dem Foto zusehen, v.l.n.r.: Bürgermeister Michael Gottwald (Unsleben), Bürgermeisterin Sonja Reubelt (Sandberg), Bürgermeister Tobias Seufert (Bastheim), Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld/Kreisentwicklung)

Zur Bewilligungsbehörde

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (bayGibitR)

Die Gemeinde Sandberg ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Sandberg durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 11.05.2022)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 11.05.2022)

(nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Kooperationsvertrag")

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 11.04.2022)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 01.02.2022)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 15.09.2021)

(nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Auswahlverfahren - Bekanntmachung")

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 14.09.2021)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (02.02.2021)

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet (02.02.2021)

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

 

Die Gemeinde Sandberg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sandberg die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Sandberg behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

 

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Sandberg beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse Frank.Reichert@rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 25.10.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle einzureichen. 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Sandberg und der Telekom Deutschland GmbH

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Sandberg und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 11.05.2022 unterzeichnet.

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben.

 

Von links: Peter Brust (Geschäftsleiter der Gemeinde Sandberg), Christian Kolodziej (Deutsche Telekom Technik GmbH), Sonja Reubelt (1. Bürgermeisterin der Gemeinde Sandberg), Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung), Louisa Rosin(Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung)
Foto: Hannah Mai (Landkreis Rhön-Grabfeld - Auszubildende)

 

abgeschlossene Förderverfahren

- Ausbau der Breitbandversorgung 

- Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2 

- Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 3

Ausbau der Breitbandversorgung

Die Gemeinde Sandberg ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen massiv zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Sandberg durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte: 

9. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 11.02.2015)

8. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 11.02.2015)

7. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 11.02.2015)

6. Auswahlverfahren - Ergebnis (18.11.2014)

(Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Auswahlverfahren - Ergebnis")

5. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 07.08.2014)

4. Markterkundungsverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 07.08.2014)

3. Markterkundungsverfahren (Veröffentlichung vom 12.06.2014)

2. Bedarfsermittlung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 12.06.2014)

1. Bedarfsermittlung – Abfrage (Veröffentlichung vom 14.01.2014)

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Der Gemeinde Sandberg lag innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassenen Netzbetreiber vor.
 
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg in seiner Sitzung vom 30.10.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
 
Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit E-Mail-Nachricht vom 17.11.2014 mitgeteilt, dass gegen den Abschluss des Kooperationsvertrages keine Bedenken bestehen.
 
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2

Die Gemeinde Sandberg ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Randbereichen von Sandberg, Schmalwasser, Waldberg und Langenleiten nochmals signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Sandberg durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 13.04.2017)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 13.04.2017)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 23.03.2017)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 21.12.2016)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 13.09.2016)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 13.09.2016)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (03.08.2016)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (03.08.2016)

Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 3

Die Gemeinde Sandberg ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Rand- und Außenbereichen nochmals signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Sandberg durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- / Förderfortschritte:

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 19.11.2018)

(Nähere Informationen finden Sie unter "Auswahlverfahren - Bekanntmachung")

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 19.11.2018)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (27.03.2018)

(Weitere Informationen erhalten Sie unter "Markterkundung - Bekanntmachung")

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (27.03.2018)

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Sandberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 04.05.2018 zu richten.

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Die Gemeinde Sandberg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Sandberg die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.