amtliche Bekanntmachungen

Sitzung des Bau- und Umweltausschuss

Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet statt am:

 

Datum:    Donnerstag, 18. Juli 2024

Uhrzeit:   17:00 Uhr

Ort:          Kilianshof, Küppelstraße Höhe Friedhof,  Mitfahrer Bürgerbus um 16:45 Uhr am Rathaus

 

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Küppelstraße 10a Kilianshof Glasfaseranschluss

2. Besichtigung Straßenschäden Ziegelhütte

3. Müllersweg, Sandberg

4. Erweiterung Beregnungsanlage Grundschule

5. Allminanner Haus Waldberg

6. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

 

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

 

5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg, Landkreis Rhön-Grabfeld

 

Anlass und Ziel der Planung:

Der Wasserversorger Rhön-Maintal-Gruppe plant am nordwestlichen Ortsrand von Waldberg den Neubau eines Betriebsgebäudes, um die Versorgungssicherheit für das Gebiet zu gewährleisten.

Die Gemeinde Sandberg hat bereits 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ für die RMG beschlossen und das entsprechende Verfahren durchgeführt. Da der Geltungsbereich nicht den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans entspricht muss dieser entsprechend geändert werden.


Geltungsbereich:

Die Änderungen des Flächennutzungsplanes mit einer Größe von ca. 0,44 ha umfasst die Teilflächen der Flurstücke 1073, 533 und 965 der Gemarkung Waldberg.

Folgende Gebiete werden überplant:

            

Ohne Maßstab


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 gemäß § 2 Ab. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Sandberg gefasst.
Der Inhalt dieses Beschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

In der Sitzung vom 27.06.2024 hat der Gemeinderat Sandberg den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB angeordnet.

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die zugehörigen Unterlagen in der Fassung vom 27.06.2024 werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

08.07.2024 bis 08.08.2024

auf der Homepage der Gemeinde Sandberg, abrufbar unter: https://www.sandberg-rhoen.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen zur Einsichtnahme veröffentlicht. Zudem können die Unterlagen in der Gemeinde Sandberg, Schulstraße 6, 97657 Sandberg, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Montag       8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag     8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch     8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag        8:00 - 12:00 Uhr
 

Stellungnahmen können während dieser Frist an die Gemeinde Sandberg per E-Mail an post@sandberg-rhoen.de, per Post an Gemeinde Sandberg, Schulstraße 6, 97657 Sandberg oder während der o.g. Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind vorhanden:

Begründung mit Umweltbericht (erstellt vom Ing.-Büro für Bauwesen Dipl.-Ing. (FH) Frank M. Braun, Würzburg):

Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonst. Sachgüter, besonders geschützte Bereiche, Minimierung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, erhebliche nachteilige Auswirkungen nach § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe j (die auf Grund der Anfälligkeit zulässiger Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind)

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht wird.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Sandberg, 03.07.2024